Die standesamtliche Trauung

Wie läuft die Zeremonie ab und was bedeutet die Ehe

Cuoricino Die Trauzeremonie
Cuoricino Die standesamtliche Trauung

Dettaglio firma matrimonio

Die Trauzeremonie

In der Stadt Verona besteht die Zeremonie der standesamtlichen Trauungsfeierlichkeiten im wesentlichen aus drei Teilen:

  1. Verlesung der drei Artikel des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Art. 143, 144, 147);
  2. Ausführliche und öffentliche Erklärung der Absicht eine Ehe einzugehen;
  3. Verlesung der Heiratsurkunde und Unterschreiben dieser Urkunde durch Brautleute, Trauzeugen und Standesbeamten.

Die Zeremonie ist nur von kurzer Dauer (nicht mehr als 20 Minuten) und läuft wie folgt ab:

  • Die Brautleute treten gemeinsam mit den zwei Trauzeugen vor den Standesbeamten;
  • Der Standesbeamte liest die Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches vor:
    Art. 143 - Rechte und Pflichten der Eheleute
    Mit der Eheschließung erhalten der Ehemann und die Ehefrau die gleichen Rechte und übernehmen dieselben Pflichten.
    Durch die Eheschließung entsteht die Pflicht zur gegenseitigen Treue, zum moralischen und materiellen Beistand und zur Zusammenarbeit im Interesse der Familie und der Gemeinschaft.
    Beide Eheleute sind angehalten, jeder nach seinen Möglichkeiten und beruflichen oder häuslichen Fähigkeiten, für das Wohl der Familie zu sorgen.
    Art. 144 - Wohnsitz der Familie
    Die Eheleute einigen sich untereinander auf einen gemeinsamen Wohnsitz für die Familie, mit Rücksicht auf die Bedürfnisse beider Eheleute und den Vorrang der Familie.
    Jedem der Ehegatten steht das Recht zu, den vereinbarten Wohnsitz in Anspruch zu nehmen.
    Art. 147 - Pflichten gegenüber den Kindern. Die Eheschließung verpflichtet beide Eheleute, für den Unterhalt der Kinder, ihre Erziehung und Ausbildung entsprechend ihren natürlichen Fähigkeiten, Begabungen und Bestrebungen zu sorgen.
  • Der Standesbeamte formuliert die Traufrage:
    - “Herr Romeo, wollen Sie die hier anwesende Julia zu Ihrer rechtmäßigen Ehefrau nehmen?”
    - “Frau Julia, möchten Sie den hier anwesenden Romeo zu Ihrem rechtmäßigen Ehemann nehmen?”
  • Wenn beide Brautleute die Frage mit Ja beantwortet haben, erklärt der Standesbeamte:
    Da Sie beide die Traufrage mit Ja beantwortet haben, erkläre ich, der Standesbeamte der Stadt, Sie im Namen des Gesetzes zu Mann und Frau.”
    Der Standesbeamte setzt seine Unterschrift unter die Urkunde, die auch Braut und Bräutigam unterschreiben müssen.
  • Wenn die Brautleute es wünschen, können sie jetzt die Ringe tauschen.
  • Der zweite Teil der Trauungszeremonie enthält die Verlesung der Heiratsurkunde und den Eintrag in das Personenstandsregister des Standesamtes
    "... Vor mir, dem Standesbeamten in offiziellem Amt und Würden, sind persönlich erschienen:
    1) Romeo.
    2) Julia.
    Die mich gebeten haben sie zu trauen und mir aus diesem Anlass das unten beschriebene Dokument vorgelegt haben. Auf der Grundlage dieses Dokuments und der anderen schon vorgelegten Aufgebotsunterlagen, die alle  von mir geprüft und mit meinem Stempel versehen wurden, füge ich es den Akten dieses Registers hinzu, da der Eheschließung der beiden nichts im Wege steht.
    Ich habe den Brautleuten die Artikel 143, 144, 147 des Bürgerlichen Gesetzbuches Italiens vorgelesen und danach den Bräutigam gefragt, ob er die hier anwesende Julia zur Frau nehmen möchte und diese, ob sie den hier anwesenden Romeo zum Manne nehmen möchte. Da beide in vollem Bewusstsein und im Beisein der unten aufgeführten Trauzeugen die Frage mit Ja beantwortet haben, habe ich die beiden im Namen des Gesetzes zu rechtmäßig getrauten Eheleuten erklärt..."
    .

Dettaglio foto matrimonio

Die standesamtliche Trauung

Die Trauung ist die Verbindung zweier Personen mit dem Ziel eine Lebenspartnerschaft einzugehen und gemeinsam für den Unterhalt und die Erziehung der Kinder zu sorgen.

Auf der Gefühlsebene stellt es die Krönung einer Verlobung dar. Auf gesetzlicher Ebene stellt die Trauung eine Vereinbarung dar, die vor dem Gesetz einem Vertrag gleichgestellt ist und damit für die Vertragspartner und für die ganze Gesellschaft rechtsverbindlich ist.

Die Trauung gilt als standesamtlich vollzogen, wenn sie vor einem Standesbeamten durchgeführt wird. Sie unterliegt den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und speziellen Gesetzen und trägt keine religiöse Bedeutung.

Laut Gesetz ist die Trauung bzw. Eheschließung eine Rechtsangelegenheit, die dazu dient, eine feste, sichere und dauerhafte Bindung zwischen zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts, die eine Lebenspartnerschaft miteinander eingehen wollen, zu besiegeln.

Die Ehe ist indirekt von der Verfassung und direkt vom Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 82 ff im ital. BGB) rechtlich geschützt.

Mit der Eheschließung wird die rechtmäßige Familie gegründet und der Status „verheiratet“ erworben.

Eine Ehe liegt nur dann vor, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind: Geschlechterverschiedenheit der Heiratswilligen, freie und beiderseitige Willensäußerung und Bekundung des Jaworts in Gegenwart des Standesbeamten.

Die Eheschließung kann nur zwischen Personen vorgenommen werden, die volljährig sind (ab 18 Jahren). Mit ausdrücklicher Genehmigung kann eine Trauung auch vollzogen werden, wenn die betreffende Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und das zuständige Gericht (Vormundschaftsgericht) den Fall geprüft und auf Ehemündigkeit der minderjährigen Person entschieden hat.

Aus der ehelichen Bindung resultieren eine Reihe von Vermögensbeziehungen sowie Rechte und Pflichten für die Ehegatten und zwischen Eltern und Kindern (Art. 143 ff. im ital. BGB).